Meldung vom 07.05.2025

Krankfeiern kann teuer werden

Vorlagenportal-Experten Birgit Kronberger und Rainer Kraft erläutern die arbeitsrechtlichen Folgen vorgetäuschter Krankenstände

Krankfeiern kann teuer werden © Stefan Häusler/Vorlagenportal

Vorlagenportal-Geschäftsführung Birgit Kronberger MBA und Mag. Rainer Kraft

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Rohrbach bei Mattersburg, am 7. Mai 2025 – Ein Fall aus Oberösterreich sorgt derzeit medial für Aufsehen und Diskussionen: Fünf rumänische Arbeiter, die als Reinigungskräfte in einem Lebensmittelbetrieb beschäftigt waren, ließen sich nach der Ankündigung ihres Chefs, dass sie demnächst gekündigt oder von einer Fremdfirma übernommen werden sollen, ab dem nächsten Tag krankschreiben.

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Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wurden vom selben Arzt und – wie sich später herausstellte – aufgrund sehr ähnlicher „Symptome“ ausgestellt. Der Arbeitgeber entließ alle fünf Arbeiter fristlos und brachte beim Strafgericht eine Anzeige wegen schweren Betruges ein. Das Strafgericht sprach die Arbeiter aus Mangel an Beweisen letztlich aber frei. Im parallel geführten, derzeit noch laufenden Arbeitsgerichtsprozess fordern die Arbeiter nun Schadenersatz – eine so genannte Kündigungsentschädigung – wegen der ihrer Ansicht nach unberechtigten fristlosen Entlassung ein.

Die Rechtslage

In der Theorie ist die Rechtslage eindeutig: „Wer einen Krankenstand vortäuscht, um sich vor der Arbeit zu drücken, der setzt im Regelfall einen Grund für eine fristlose Entlassung“, warnt Birgit Kronberger, Geschäftsführerin des Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung. „Der Krankenstand ist ein arbeitsrechtlich geschützter Zeitraum zur Genesung. Wird dieser zweckwidrig verwendet, ist das ein klarer Missbrauch.“ Außerdem müssen Krankenstands-Simulanten mit Schadenersatz- und strafrechtlichen Folgen rechnen. Arbeitgeber seien laut Birgit Kronberger zunehmend sensibilisiert und überprüften Verdachtsfälle deutlich konsequenter als früher – etwa durch Detektive oder dem Beobachten von auf Social Media dokumentierten Aktivitäten.

Beweislast als „Zünglein an der Waage“

Soweit zur Theorie. In der Praxis gestaltet sich die Beweislage für Unternehmen allerdings oft schwierig: Eine ärztliche Krankschreibung gilt nämlich grundsätzlich als fachliches Gutachten und damit als Beweis für die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit. „Die Beweiskraft einer ärztlichen Krankschreibung kann nur durch hieb- und stichfeste Gegenbeweise erschüttert werden. In Betracht kommen z.B. glaubhafte Zeugenaussagen, Fotos oder Social-Media-Beiträge während des Krankenstandes, die die angebliche Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters widerlegen, weil mit dem konkreten Krankheitsbild unverträgliche Aktivitäten erfolgen. In der Praxis gelingt ein solcher Gegenbeweis aber relativ selten“, so Rainer Kraft, ebenfalls Geschäftsführer des Vorlagenportals. Darüber hinaus stünden die Unternehmen in der Praxis vor dem Problem, dass sie gar keinen Rechtsanspruch darauf haben, die medizinische Diagnose von krankgemeldeten Mitarbeitern zu erfahren.

Schadenersatz und Rückforderung von Entgelt

Wird ein Täuschungsfall – sei es etwa durch den Einsatz eines Detektivs oder dank „Kommissar Zufall“ – aufgedeckt, können Arbeitgeber das während des unberechtigten Krankenstands gezahlte Entgelt zurückfordern. Zudem drohen Schadenersatzansprüche (z.B. für betriebliche Nachteile durch Produktionsausfälle oder andere Folgeschäden). In Einzelfällen kann sogar eine strafrechtliche Anzeige wegen Betrugs (§ 146 StGB) folgen, so wie es anfangs in dem oben geschilderten oberösterreichischen Fall geschah, wenngleich dieser letztlich zu Freisprüchen „im Zweifel“ führte.

Prävention statt Kontrolle

Unternehmen sollten bei aller Strenge aber auch auf Prävention setzen. Eine offene Gesprächskultur, gesundheitsfördernde Maßnahmen und faire Arbeitsbedingungen können Krankstände reduzieren – und Vertrauen fördern. „Missbrauch ist nie zu tolerieren“, betont Kronberger. „Aber nicht jeder Krankenstand ist gleich ein Täuschungsversuch. Wichtig ist, differenziert und fair zu prüfen.“

Fazit: Die Vortäuschung eines Krankenstandes ist kein harmloses Vergehen – sondern ein schwerer arbeitsrechtlicher Verstoß mit möglicherweise drastischen Konsequenzen. Arbeitnehmer:innen riskieren Entlassung, Rückforderungen und sogar strafrechtliche Konsequenzen. Arbeitgeber:innen sind gut beraten, Verdachtsmomente sorgfältig zu prüfen und rechtlich fundiert zu handeln.

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