Meldung vom 01.10.2018

Journalisteneinladung zu „Belegvernichtung JA oder lieber doch nicht...?"

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Darf ich die Vernichtung der Belege empfehlen? Wie sieht es dabei mit der Haftung aus? Welche IT-Voraussetzungen gibt es?  Viele Fragen – viele spannende Antworten von drei Profis.
Aus diesem Anlass erlauben wir uns, Sie herzlich zum, für Journalisten kostenlosen, Seminar einzuladen:

„Belegvernichtung JA oder lieber doch nicht...?“
18. Oktober 2018, 09:00 – 13:00 Uhr
Hotel Renaissance Wien
Linke Wienzeile, Ullmannstraße 71, 1150 Wien
(Bitte um Anmeldung bis 15. Oktober, 12 Uhr, Frau Angelika Blum)
E-Mail: blum@bmd.at

Pressetext 1762 ZeichenPlaintext

Darf ich die Vernichtung der Belege empfehlen? Wie sieht es dabei mit der Haftung aus? Welche IT-Voraussetzungen gibt es?  Viele Fragen – viele spannende Antworten von drei Profis. Aus diesem Anlass erlauben wir uns, Sie herzlich zum, für Journalisten kostenlosen, Seminar einzuladen:

„Belegvernichtung JA oder lieber doch nicht...?“
18. Oktober 2018, 09:00 – 13:00 Uhr
Hotel Renaissance Wien
Linke Wienzeile, Ullmannstraße 71, 1150 Wien
(Bitte um Anmeldung bis 15. Oktober, 12 Uhr, Frau Angelika Blum)
E-Mail: blum@bmd.at

Die Vortragenden
  • Mag. Herbert Houf (STB+WP+BAO Profi)
  • Dr. Markus Knasmüller (Sachverständiger & IT Profi)
  • Mag. Andreas Feckter (langjähriger Betriebsprüfer sowie Spezialist für USt und KÖSt im Fachbereich der GroßBP)

Die Themen
  • Verfahrensrechtliche Grundlagen der digitalen/papierlosen Buchhaltung
  • Was bedeutet Ordnungsmäßigkeit bei digitalen Aufzeichnungen?
  • Welche Auswirkungen hat die BAO in Bezug auf „urschriftgetreu“?
  • Müssen Mails mit elektronischen Rechnungen aufbewahrt werden?
  • Müssen Schnittstellendateien (XML, Hogast, Exceldateien) nach dem Verbuchen aufbewahrt werden?
  • Welche Belege dürfen vernichtet werden? – bzw. welche Unterlagen müssen/sollen original aufbewahrt werden?
  • Was genau bedeutet „revisionssicheres Archiv“ – Voraussetzungen?
  • Können Haftungen für den WT entstehen?
  • Was sind die in der BAO genannten WORM Festplatten usw.?
  • Kann/darf der Betriebsprüfer den Ausdruck aller digitalen Rechnungen verlangen?

Mit herzlichen Grüßen im Namen von BMD

Wolfgang Wendy

Rückfragehinweis für Medien
Dr.Wolfgang Wendy
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E-Mail: wolfgang.wendy@reichlundpartner.com
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