Meldung vom 14.04.2025

Vorsicht am Firmen-PC: Wenn IT-Leichtsinn arbeitsrechtliche Folgen hat

Vorlagenportal-Experten Birgit Kronberger und Rainer Kraft warnen davor, betriebliche Anweisungen zu ignorieren

Vorsicht am Firmen-PC: Wenn IT-Leichtsinn arbeitsrechtliche Folgen hat © Stefan Häusler/Vorlagenportal

Vorlagenportal-Geschäftsführung Birgit Kronberger MBA, Mag. Rainer Kraft

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Rohrbach bei Mattersburg, am 14. April 2025 – In einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt ist der sorgsame Umgang mit der Firmen-IT nicht nur eine Frage der technischen Sicherheit, sondern auch des Arbeitsrechts. Wer auf gefälschte Mails hereinfällt, schadhafte Anhänge öffnet oder falsche Zahlungsanweisungen befolgt, riskiert nicht nur massive Schäden für das Unternehmen – sondern auch Konsequenzen für das eigene Arbeitsverhältnis.

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Viele Mitarbeiter unterschätzen die rechtlichen Folgen einer unachtsamen Handlung im IT-Bereich“, warnt Birgit Kronberger, Geschäftsführerin des Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung. „Wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit entsteht, kann das durchaus zu einer Verwarnung und Schadenersatzpflichten führen. Auch kann in schweren Fällen die Beendigung des Dienstverhältnisses zum Thema werden.

Ein klassisches Beispiel: Ein Mitarbeiter öffnet ein scheinbar harmloses E-Mail mit einem infizierten Anhang – das gesamte Firmennetzwerk steht still. Oder: Eine Buchhalterin überweist im Vertrauen auf ein gefälschtes E-Mail Geld auf ein betrügerisches Konto. In beiden Fällen kann das Unternehmen hohe Summen verlieren.

Rainer Kraft, ebenfalls Geschäftsführer des Vorlagenportals, erklärt: „Arbeitsrechtlich liegt der Fokus auf dem Verschuldensgrad. Wer ein gefälschtes E-Mail entgegen klarer betrieblicher Anweisungen, Warnungen oder interner Prozesse öffnet oder schädliche Links anklickt, handelt möglicherweise grob fahrlässig. Dann kann eine Schadenersatzpflicht nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz im Raum stehen.

In der Praxis bedeutet das: Arbeitgeber müssen für ausreichende Schulungen und IT-Sicherheitsrichtlinien sorgen – doch Mitarbeiter tragen ebenfalls Verantwortung. Die Einhaltung interner Prozesse, das genaue Prüfen von Absenderadressen, Zahlungsanweisungen und verdächtigen Inhalten ist Pflicht.

Was heißt das konkret für Arbeitnehmer?

Solange der Fehler als „leicht fahrlässig“ eingestuft wird – also ein Missgeschick, das auch einem sorgfältigen Mitarbeiter passieren kann – sind arbeitsrechtliche Konsequenzen eher selten. „Aber sobald grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz im Spiel ist, ändert sich das Bild dramatisch“, sagt Birgit Kronberger. Dann könne auch eine fristlose Entlassung gerechtfertigt sein – etwa wenn gegen eindeutige Sicherheitsrichtlinien verstoßen wurde.

Die besten Schutzmaßnahmen:

• Regelmäßige IT-Sicherheitsschulungen
• Klare Prozesse bei Zahlungsanweisungen
• Zwei-Faktor-Authentifizierung bei sensiblen Systemen
• Sofortiges Melden von verdächtigen Mails oder Vorgängen

Fazit:

Die Grenze zwischen entschuldbarem Versehen und Pflichtverletzung ist oft schmal – vor allem im digitalen Raum. Mitarbeiter sollten sich der Tragweite ihrer Handlungen bewusst sein. Und Arbeitgeber sind gut beraten, nicht nur auf Technik, sondern auch auf Rechtsklarheit zu setzen.

Gute Vorlagen und klare IT-Richtlinien können helfen, Missverständnisse und rechtliche Risiken auf beiden Seiten zu minimieren“, betont Rainer Kraft. „Denn im Ernstfall ist Prävention immer billiger als Eskalation.“
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Das Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung (www.vorlagenportal.at) ist eine ständig wachsende Datenbank und enthält aktuell bereits über 2.800 Vorlagen und Textmuster für alle Bereiche der Personalverrechnung und des Arbeitsrechts. Kurz gesagt: alles, was Personalisten vom Eintritt bis zum Austritt der Mitarbeiter brauchen. Die Datenbank wird laufend erweitert und stets an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung angepasst. Zu jeder Vorlage finden sich auch für Nicht- Juristen leicht verständliche Kurzerläuterungen. Zusätzlich bietet das Vorlagenportal im Abopreis inkludierte Newsletter & Webinare zu den wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht und in der Personalverrechnung an, um schnell und einfach „up-to-date zu bleiben“. Das erklärte Ziel des Vorlagenportals ist es, schwierige Fachinhalte leicht zugänglich zu machen und dadurch jedem Kunden deutlich mehr an Kosten- und Zeitersparnis zu bringen als die Abokosten betragen.

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