Meldung vom 10.08.2026

Vorlagenportal klärt auf: Wenn der Algorithmus kündigt: Wo das Arbeitsrecht Grenzen zieht

Vorlagenportal-Experten Birgit Kronberger und Rainer Kraft erläutern, was Arbeitnehmer:innen in Österreich wissen sollten

Vorlagenportal-Experten Birgit Kronberger und Rainer Kraft © Vorlagenportal (Abdruck bei Nennung honorarfrei)

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Rohrbach bei Mattersburg, am 10. August 2026 Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in Personalentscheidungen und sorgt dabei für rechtlich brisante Schlagzeilen: Im Fall Meta wird dem Konzern in einer aktuellen Klage vorgeworfen, KI-gestützte Systeme eingesetzt zu haben, um jene Beschäftigten zu identifizieren, die im Zuge eines Stellenabbaus gekündigt wurden.

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Doch wäre eine derartige Entscheidung auch in Österreich zulässig? Ein Blick auf die österreichische Rechtslage zeigt, welche Grenzen Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und die europäischen Vorgaben für den Einsatz von KI bei Kündigungsentscheidungen setzen.

KI-Verordnung der Europäischen Union
KI-Systeme, die für Entscheidungen über die Beendigung von Dienstverhältnissen eingesetzt werden, fallen laut KI-Verordnung grundsätzlich in den so genannten „Hochrisikobereich“. Für solche KI-Systeme schreibt die KI-Verordnung (Artikel 14) eine wirksame menschliche Aufsicht vor. Der Mensch muss das Ergebnis der KI überprüfen und es auch ändern oder verwerfen können. Diese Bestimmung der KI-Verordnung hätte eigentlich mit 2. August 2026 wirksam werden sollen, wurde von der EU allerdings inzwischen auf 2. Dezember 2027 verschoben.

Schon jetzt wichtig: Datenschutzregelungen
Allerdings ergibt sich bereits heute eine im Ergebnis ähnliche Anforderung aus dem Datenschutz: Nach Artikel 22 der EU-Datenschutz-Grundverordnung dürfen Arbeitnehmer:innen grundsätzlich keinen für sie wesentlichen Entscheidungen (worunter zweifellos auch Kündigungen fallen) unterworfen werden, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhen. Das gilt sowohl für Entscheidungen, die auf einem herkömmlichen automatisierten Verfahren beruhen als auch für Entscheidungen, die von einem KI-System getroffen werden. Ein bloß formales „Abzeichnen“ oder Bestätigen von automatisiert erzeugten Ergebnissen durch einen Vorgesetzten reicht daher nicht als menschliche Entscheidung, sondern es ist erforderlich, dass der Vorgesetzte die Empfehlung tatsächlich eigenständig prüft und die Entscheidung letztlich selbst trifft.

Ein Verstoß gegen die DSGVO bedeutet zwar nicht automatisch, dass eine daraufhin ausgesprochene Kündigung allein deshalb rechtsungültig ist. Ob die Kündigung wirksam ist oder nicht, richtet sich grundsätzlich nach den arbeitsrechtlichen Vorschriften. So kann eine Kündigung etwa dann angreifbar sein, wenn ein automatisiertes bzw. KI-gesteuertes Verfahren zu einer fehlerhaften oder sozial ungerechtfertigten Auswahl geführt hat und deshalb die Voraussetzungen für eine Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit nach § 105 Arbeitsverfassungsgesetz oder wegen Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz vorliegen. Unabhängig davon kann ein Verstoß gegen die DSGVO aufsichtsrechtliche Konsequenzen bis hin zu erheblichen Geldbußen haben.

Mitwirkungsrecht des Betriebsrats
Besteht ein Betriebsrat, ist bei der Einführung von KI-Systemen, die der Auswahl von Kündigungskandidat:innen dienen, die Mitwirkungsbefugnis des Betriebsrats zu beachten. Je nach konkreter Ausgestaltung wird die Einführung eines automatisierten Systems zur Verarbeitung von Arbeitnehmer:innendaten oder zur Beurteilung von Arbeitnehmer:innen in den meisten Fällen der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen.

Zusammengefasst bedeutet das: Künstliche Intelligenz darf Arbeitgeber:innen bei der Auswahl von Kündigungskandidat:innen helfen. Arbeitgeber:innen dürfen sich aber nicht einfach blind auf das Ergebnis verlassen. Die endgültige Entscheidung muss unter wirksamer menschlicher Kontrolle stehen. Wenn Arbeitgeber:innen diese Vorgaben missachtet, kann dies neben möglichen Strafgeldern je nach Einzelfall auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

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Über das Vorlagenportal

Das Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung (www.vorlagenportal.at) ist eine ständig wachsende Datenbank und enthält aktuell bereits 3.500 Vorlagen und Textmuster für alle Bereiche der Personalverrechnung und des Arbeitsrechts. Kurz gesagt: alles, was Personalisten vom Eintritt bis zum Austritt der Mitarbeiter brauchen. Die Datenbank wird laufend erweitert und stets an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung angepasst. Zu jeder Vorlage finden sich auch für Nicht- Juristen leicht verständliche Kurzerläuterungen. Zusätzlich bietet das Vorlagenportal im Abopreis inkludierte Newsletter & Webinare zu den wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht und in der Personalverrechnung an, um schnell und einfach „up-to-date zu bleiben“. Das erklärte Ziel des Vorlagenportals ist es, schwierige Fachinhalte leicht zugänglich zu machen und dadurch jedem Kunden deutlich mehr an Kosten- und Zeitersparnis zu bringen als die Abokosten betragen.

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