Meldung vom 11.10.2024
Mag. Roland Beranek, Leiter der BMD Akademie, beim Laden eines E-Autos
Nimmt man die steuerlichen Regelungen für Elektroautos (E-Autos) genauer unter die Lupe, zeigt sich, dass die politischen Vorgaben zum Leidwesen der Betroffenen im Rechnungswesen legistisch immens aufwendig umgesetzt wurden. Roland Beranek, Leiter der BMD Akademie und begeisterter E-Auto-Fahrer, nennt als Beispiel das Thema Vorsteuerabzug. „Die gute Nachricht ist, dass Unternehmen grundsätzlich einen Vorsteuerabzug für E-Autos geltend machen können. Allerdings ist dieser nur bis zu Anschaffungskosten von 40.000 Euro brutto möglich.“
Liegen die Anschaffungskosten zwischen 40.000 und 80.000 Euro brutto, steht der Vorsteuerabzug zwar zu, jedoch mit einer Art „Aufwandseigenverbrauchsversteuerung“ für den die 40.000 Euro übersteigenden Betrag. Kostet das E-Auto mehr als 80.000 Euro, ist der Vorsteuerabzug zur Gänze ausgeschlossen und die Umsatzsteuer wird zum „Privatvergnügen“.
Betriebskosten als Herausforderung
Noch komplizierter wird es beim Thema Betriebskosten. Für jenen Teil der Anschaffungskosten, der den Grenzwert von 40.000 Euro übersteigt, müssen die Mitarbeiter im Rechnungswesen nämlich eine ertragsteuerliche Luxustangente ansetzen. Dieser ertragsteuerliche Teil der Anschaffungskosten führt im Umsatzsteuerrecht zu einem Eigenverbauch. Kostet das E-Auto mehr als 80.000 Euro, erkennt der Fiskus zwar ertragsteuerlich Anschaffungskosten von 40.000 Euro an, umsatzsteuerlich steht der Firma jedoch kein Vorsteuerabzug zu. Gleiches gilt bei den laufenden wertabhängigen Betriebskosten.
In der Praxis hat dies folgende Konsequenz: Schafft man sich einen E-PKW im Wert von 70.000 Euro an und bezahlt eine Reparatur von 3.600 Euro, steht von der Werkstattrechnung zunächst 600 Euro Vorsteuerabzug zu. „Im gleichen Augenblick will der Finanzminister aber einen Aufwandseigenverbrauch von 1.542,85 Euro. Das entspricht dem Delta zwischen den Anschaffungskosten von 40.000 und 70.000 Euro in Höhe von 42,86 % Luxustangente“, erläutert Beranek. Nutzt man das E-Auto auch privat, verlangt der Fiskus zusätzlich einen Verwendungseigenverbrauch.
Damit noch nicht genug, gesellen sich zu diesen komplexen Regelungen Varianten mit Leasing, Verkauf, Förderungen, Sachbezug und anderes mehr.
Komplizierte Nebenrechnungen fallen weg
Für den Leiter der BMD Akademie lag es daher auf der Hand, den Kunden des führenden Business Softwareherstellers in dieser komplizierten Materie unter die Arme zu greifen. Das BMD KFZ-Administrationstool eliminiert die Notwendigkeit für umfangreiche und komplizierte Nebenrechungen oder das Führen sonstiger Listen und ist übersichtlich in BMD NTCS umgesetzt.
Die Kunden müssen jedes Fahrzeug, sei es ein Benziner, ein Diesel- oder ein Elektroauto einmalig korrekt anlegen und definieren. Berücksichtigt werden dabei Details wie CO2-Ausstoß, Anschaffungsart (Kauf oder Leasing), Verwendungszweck, etc. Anschließend laufen diverse Berechnungen automatisch ab. Die Unternehmen müssen lediglich beim Buchen von Aufwendungen wie Haftpflichtversicherungen oder Reparaturen entscheiden, ob es sich um wertabhängige Kosten handelt.
„Als Highlight infomiert das Tool künftig automatisch die Lohnverrechnung über die Anschaffung und Anlage eines neuen Autos in Bezug auf Sachbezugsprüfung. Die entsprechenden Privatanteile werden monatlich im Voraus oder basierend auf genauen Jahresdaten gebucht“, betont Beranek. „Damit können die Buchalter:innen bei der Anschaffung des nächsten Fahrzeuges wieder ruhig schlafen“.