Meldung vom 12.05.2026

Vorlagenportal klärt auf: Wenn Fußballnächte zum arbeitsrechtlichen Problem werden

Die Fußball-WM startet am 11. Juni

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Rohrbach bei Mattersburg, 12. Mai 2026. Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 findet erstmals in drei Gastgeberländern statt: den USA, Kanada und Mexiko. Für Fußballfans in Europa bringt das allerdings eine besondere Herausforderung mit sich: Viele Spiele werden aufgrund der Zeitverschiebung erst spätabends oder sogar mitten in der Nacht angepfiffen. Für österreichische Arbeitnehmer kann das am nächsten Arbeitstag durchaus spürbare Folgen haben – und damit auch arbeitsrechtliche Fragen aufwerfen.

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Tatsächlich werden zahlreiche Spiele aus Sicht österreichischer Fans erst um 22 Uhr, Mitternacht oder sogar erst um 2 oder 3 Uhr Früh übertragen. Der Grund dafür liegt in den unterschiedlichen Zeitzonen Nordamerikas. Während in Österreich Sommerzeit gilt, liegen viele Spielorte in den USA sechs bis neun Stunden hinter Mitteleuropa. Besonders Abendspiele an der US-Westküste werden daher hierzulande oft erst in der Nacht ausgestrahlt.

Zu spät oder übermüdet im Büro wegen Fußballnächten?

Viele Fans werden sich die Spiele ihrer Lieblingsmannschaften trotz später Uhrzeiten nicht entgehen lassen wollen. Wer deswegen am nächsten Morgen allerdings übermüdet zur Arbeit erscheint, zu spät kommt oder gar nicht erscheint, kann arbeitsrechtliche Konsequenzen riskieren.

Grundsätzlich zählt Fußballschauen in der Nacht zur privaten Freizeitgestaltung. Arbeitgeber müssen daher kein Verständnis dafür aufbringen, wenn Arbeitnehmer wegen einer langen Fußballnacht ihre arbeitsvertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen können. Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fernbleiben kann – je nach Einzelfall – zu Verwarnungen und bei wiederholten Verstößen sogar zu einer Beendigung des Dienstverhältnisses führen.

Besonders problematisch kann dies in Berufen werden, bei denen Konzentration und Aufmerksamkeit entscheidend sind, etwa bei Berufskraftfahrern, im Gesundheitsbereich, in der Produktion oder bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten.

Fußball-Streams während des Nachtdienstes?

Auch Arbeitnehmer, die nachts arbeiten müssen, könnten in Versuchung geraten, die WM-Spiele parallel am Smartphone oder per Livestream zu verfolgen. Gerade bei Nachtjobs – etwa im Sicherheitsdienst, bei Portieren, in Hotels, im Transportbereich oder in Leitstellen – stellt sich daher die Frage, ob Fußballschauen während der Arbeitszeit erlaubt ist.

Im Grundsatz gilt: Während der Arbeitszeit dürfen keine privaten Tätigkeiten ausgeübt werden. Wer während eines Nachtdienstes Spiele streamt und dadurch seine Arbeitspflichten vernachlässigt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Allerdings kommt es auch hier auf die konkreten Umstände an. In Bereichen mit bloßer Arbeitsbereitschaft – etwa bei Portieren oder nächtlichen Empfangsdiensten mit geringem Arbeitsanfall – kann das Mitverfolgen eines Spiels zulässig sein, sofern der Arbeitgeber dies ausdrücklich erlaubt oder die Arbeitsleistung dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Anders sieht es aus, wenn durch den Livestream Kundenanfragen übersehen werden, Kontrollgänge unterbleiben oder Sicherheitsaufgaben vernachlässigt werden. In solchen Fällen drohen Verwarnungen oder im Wiederholungsfall sogar eine Beendigung.

Public Viewing im Büro oder Fan-Outfit am Arbeitsplatz?

Während großer Fußballturniere steigt in vielen Unternehmen die Begeisterung. Manche Arbeitgeber zeigen sich bei Dresscodes großzügiger. Einen generellen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht.

Besteht im Unternehmen eine Kleiderordnung oder ist ein seriöses Auftreten gegenüber Kunden erforderlich, dürfen Arbeitgeber das Tragen von Fußballtrikots, Fanartikeln oder auffälliger Gesichtsbemalung untersagen.

Flexible Lösungen oft sinnvoller als Konflikte

Gerade während großer Sportereignisse empfiehlt sich für viele Unternehmen ein pragmatischer Umgang. Flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Regelungen oder kurzfristige Diensttausche können helfen, Konflikte zu vermeiden und gleichzeitig die Motivation der Mitarbeiter hochzuhalten.

Wer sich besonders wichtige Nachtspiele nicht entgehen lassen möchte und weiß, dass am nächsten Arbeitstag mit Übermüdung zu rechnen ist, kann zudem rechtzeitig Urlaub oder Zeitausgleich beantragen. Ein einseitiger Anspruch darauf besteht zwar nicht, oft lassen sich aber im gegenseitigen Einvernehmen praktikable Lösungen finden.

Letztlich gilt aber auch während der Fußball-WM: Die arbeitsvertraglichen Pflichten haben Vorrang vor dem Fußballprogramm.

Vorlagenportal
Über das Vorlagenportal

Das Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung (www.vorlagenportal.at) ist eine ständig wachsende Datenbank und enthält aktuell bereits 3.000 Vorlagen und Textmuster für alle Bereiche der Personalverrechnung und des Arbeitsrechts. Kurz gesagt: alles, was Personalisten vom Eintritt bis zum Austritt der Mitarbeiter brauchen. Die Datenbank wird laufend erweitert und stets an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung angepasst. Zu jeder Vorlage finden sich auch für Nicht- Juristen leicht verständliche Kurzerläuterungen. Zusätzlich bietet das Vorlagenportal im Abopreis inkludierte Newsletter & Webinare zu den wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht und in der Personalverrechnung an, um schnell und einfach „up-to-date zu bleiben“. Das erklärte Ziel des Vorlagenportals ist es, schwierige Fachinhalte leicht zugänglich zu machen und dadurch jedem Kunden deutlich mehr an Kosten- und Zeitersparnis zu bringen als die Abokosten betragen.

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