Meldung vom 03.04.2024

Bürokratie aus Brüssel: Neue Vorschriften für Dienstverträge

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Rohrbach bei Mattersburg, 3.4.2024. Seit 28. März 2024 müssen Dienstverträge für neu beginnende Mitarbeiter einige zusätzliche Daten beinhalten. So verlangt es eine Gesetzesnovelle, die auf einer EU-Richtlinie beruht. Die damit verbundene Bürokratie für die Unternehmen wird, wie es scheint, in der Praxis teilweise unterschätzt.  Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal klären auf.

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Seit 28. März 2024 müssen Dienstverträge für neu beginnende Mitarbeiter einige zusätzliche Daten beinhalten. So verlangt es eine Gesetzesnovelle, die auf einer EU-Richtlinie beruht. Die damit verbundene Bürokratie für die Unternehmen wird, wie es scheint, in der Praxis teilweise unterschätzt. Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal klären auf.

„Infolge der aktuellen Gesetzesnovelle zum sogenannten Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, kurz AVRAG, werden die Inhalte, die ein schriftlicher Dienstvertrag bzw. Dienstzettel mindestens enthalten muss, deutlich erweitert. Aufgrund der teils etwas schwammigen Gesetzesformulierungen plagen sich die Personalisten und Vertragsjuristen derzeit mit zahlreichen Auslegungsproblemen“, so Rainer Kraft, Geschäftsführer vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung.

Erweiterte gesetzliche Mindestinhalte für Dienstzettel bzw. Dienstverträge

Bei allen Dienstverträgen, die ab 28. März 2024 geschlossen werden, müssen die auszustellenden Dienstzettel bzw. schriftlichen Dienstverträge sofort die neuen gesetzlichen Mindestinhalte aufweisen. Insoweit ist keine besondere Vorlauffrist vorgesehen. „Altverträge“ (d.h. noch vor dem 28. März 2024 geschlossene Dienstverträge) müssen hingegen nicht geändert werden.

Durch die Gesetzesnovelle sind insbesondere folgende verpflichtende Angaben neu hinzugekommen: das bei Kündigungen einzuhaltende Kündigungsverfahren (z.B. Form der Kündigung schriftlich, mündlich etc.), Sitz des Unternehmens, eine kurze Beschreibung der zu erbringenden Arbeitsleistung (detaillierter als die bloße Funktionsbezeichnung), Art der Entgeltauszahlung (z.B. Banküberweisung), Hinweis zur Vergütung von Überstunden, gegebenenfalls Angaben zu den Bedingungen für die Änderung von Schichtplänen, Name und Anschrift des Sozialversicherungsträgers sowie ein Hinweis auf einen allfälligen Anspruch auf Fortbildung.

Mehr Bürokratie für Arbeitgeber

Die in den Unternehmen eingesetzten Musterdienstverträge müssen allesamt rasch an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Wenn man bedenkt, dass Unternehmen oftmals mehrere dutzend Vertragsvarianten in Verwendung haben – Angestellte vs. Arbeiter, Vollzeit vs. Teilzeit, befristet vs. unbefristet, Praktikanten, Ferialmitarbeiter und vieles mehr – kann der Bürokratieaufwand in den Personal- und Vertragsabteilungen unschwer erahnt werden“, befürchtet Kraft.

Mehr Transparenz für Arbeitnehmer

Der erweiterte Umfang der Dienstzettel und Dienstverträge hat den Sinn, dass die Arbeitnehmer die wesentlichen Punkte der (i.d.R. meist zunächst mündlich) getroffenen Vertragsvereinbarung „schwarz auf weiß“ in schriftlicher Form ausgehändigt bekommen, sei es in Papierform oder in elektronischer Weise (z.B. PDF-Dokument per E-Mail). Die Gesetzesnovelle verfolgt somit in erster Linie Dokumentationszwecke und dient der besseren Transparenz für die Arbeitnehmer. Um welche Rechte es sich konkret handelt (z.B. die Höhe des Gehalts, Art und Ausmaß der Überstundenvergütung etc.), richtet sich so wie bisher nach den arbeitsrechtlichen Gesetzen, Kollektivverträgen und individuellen Vereinbarungen.

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Über das Vorlagenportal

Das Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung (www.vorlagenportal.at) ist eine ständig wachsende Datenbank und enthält aktuell bereits über 2.800 Vorlagen und Textmuster für alle Bereiche der Personalverrechnung und des Arbeitsrechts. Kurz gesagt: alles, was Personalisten vom Eintritt bis zum Austritt der Mitarbeiter brauchen. Die Datenbank wird laufend erweitert und stets an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung angepasst. Zu jeder Vorlage finden sich auch für Nicht- Juristen leicht verständliche Kurzerläuterungen. Zusätzlich bietet das Vorlagenportal im Abopreis inkludierte Newsletter & Webinare zu den wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht und in der Personalverrechnung an, um schnell und einfach „up-to-date zu bleiben“. Das erklärte Ziel des Vorlagenportals ist es, schwierige Fachinhalte leicht zugänglich zu machen und dadurch jedem Kunden deutlich mehr an Kosten- und Zeitersparnis zu bringen als die Abokosten betragen.

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