Meldung vom 17.04.2023

Beim Hinweisgeberinnenschutzgesetz läuft der Countdown für Unternehmen

Vorlagenportal offeriert einen raschen, praxistauglichen Überblick zum (HSchG) mit Anregungen und Formulierungshilfen

Geschäftsführung von Vorlagenportal, Birgit Kronberger MBA und Mag. Rainer Kraft © © Stefan Häusler, Abdruck honorarfrei

„Unternehmen müssen aufgrund des Hinweisgeberinnenschutzgesetz ein internes Meldesystem einführen, und zwar bis 25. August (bei 250 oder mehr Arbeitnehmer) oder bis zum 17. Dezember (bei 50 bis 249 Arbeitnehmer). „Der Countdown beim Hinweisgeberinnenschutzgesetz läuft bei den Unternehmen“, sagt die Geschäftsführung des Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung, Birgit Kronberger MBA und Mag. Rainer Kraft. Grund genug, dass das Vorlagenportal ein aktuelles „Hilfspaket“ für die Praxis zusammengestellt hat.

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Unternehmen müssen aufgrund des Hinweisgeberinnenschutzgesetz ein internes Meldesystem einführen, und zwar bis 25. August (bei 250 oder mehr Arbeitnehmer) oder bis zum 17. Dezember (bei 50 bis 249 Arbeitnehmer). „Der Countdown beim Hinweisgeberinnenschutzgesetz läuft bei den Unternehmen“, sagt die Geschäftsführung des Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung, Birgit Kronberger MBA und Mag. Rainer Kraft,  www.vorlagenportal.at. Grund genug, dass das Vorlagenportal ein aktuelles Hilfspaket zusammengestellt hat. Das Paket ermöglicht einen raschen, praxistauglichen Überblick auf Basis zahlreicher neuer Vorlagen

Pressetext 2508 ZeichenPlaintext

Rohrbach bei Mattersburg, 17. April 2023 - Unternehmen müssen aufgrund des Hinweisgeberinnenschutzgesetz ein internes Meldesystem einführen, und zwar bis 25. August (bei 250 oder mehr Arbeitnehmer) oder bis zum 17. Dezember (bei 50 bis 249 Arbeitnehmer). „Der Countdown beim Hinweisgeberinnenschutzgesetz läuft bei den Unternehmen“, sagt die Geschäftsführung des Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung, Birgit Kronberger MBA und Mag. Rainer Kraft,  www.vorlagenportal.at. Grund genug, dass das Vorlagenportal ein aktuelles Hilfspaket zusammengestellt hat. Das Paket ermöglicht einen raschen, praxistauglichen Überblick auf Basis zahlreicher neuer Vorlagen:
  1. Einführung eines Hinweisgebersystems in 5 Schritten
  2. Betriebsvereinbarung über ein internes Hinweisgebersystem
  3. Betriebliche Richtlinie für ein internes Hinweisgebersystem
  4. Bestellung zum internen Whistleblowing-Beauftragten
  5. Info und Anweisung an die Führungskräfte zum Hinweisgeberschutz
  6. Mitarbeiterinfo zum Hinweisgeberschutz
  7. Klienteninfo zum Hinweisgeberschutz
  8. Eingangsbestätigung für einen Whistleblower-Hinweis
  9. Antwort auf eine nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallende Meldung
  10. Zurückweisung eines offenkundig falschen Whistleblower-Hinweises
  11. Mitteilung an den Hinweisgeber über Folgemaßnahmen

 Das Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung
Das Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung (www.vorlagenportal.at) ist eine ständig wachsende Datenbank und enthält aktuell bereits mehr als 2.000 Vorlagen und Textmuster für alle Bereiche der Personalverrechnung und des Arbeitsrechts. Kurz gesagt: alles, was Personalisten vom Eintritt bis zum Austritt der Mitarbeiter brauchen. Die Datenbank wird laufend erweitert und stets an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung angepasst. Zu jeder Vorlage finden sich auch für Nicht-Juristen leicht verständliche Kurzerläuterungen. Zusätzlich bietet das Vorlagenportal im Abopreis inkludierte Newsletter & Webinare zu den wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht und in der Personalverrechnung an, um schnell und einfach up-to-date zu bleiben. Das erklärte Ziel des Vorlagenportals ist es, schwierige Fachinhalte leicht zugänglich zu machen und dadurch jedem Kunden deutlich mehr an Kosten- und Zeitersparnis zu bringen als die Abokosten betragen.

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