Unternehmen müssen aufgrund des Hinweisgeberinnenschutzgesetz ein internes Meldesystem einführen, und zwar bis 25. August (bei 250 oder mehr Arbeitnehmer) oder bis zum 17. Dezember (bei 50 bis 249 Arbeitnehmer). „Der Countdown beim Hinweisgeberinnenschutzgesetz läuft bei den Unternehmen“, sagt die Geschäftsführung des Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung, Birgit Kronberger MBA und Mag. Rainer Kraft,  www.vorlagenportal.at. Grund genug, dass das Vorlagenportal ein aktuelles Hilfspaket zusammengestellt hat. Das Paket ermöglicht einen raschen, praxistauglichen Überblick auf Basis zahlreicher neuer Vorlagen