Meldung vom 29.03.2021

Vorlagenportal: „Der Kurzarbeitsbonus ist ein Schildbürgerstreich in rot-weiß-rot“

Politik macht Anfängerfehler in der Lohnverrechnung und blockiert so Unternehmen

Birgit Kronberger MBA und Mag. Rainer Kraft © Stefan Häusler, Abdruck honorarfrei

Vorlagenportal Geschäftsführung Birgit Kronberger MBA und Mag. Rainer Kraft

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Die vom Finanzminister am 10. März 2021 bekannt gegebene Idee eines „Kurzarbeitsbonus" ist eigentlich ganz einfach: Betriebe in Kurzarbeit, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind (z.B. Gastronomie und Hotellerie) können im März 2021 eine einmalige finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen. Das Problem dabei: Die gut gemeinte Idee wurde in einer politischen Hauruck-Aktion verlautbart, ohne die betroffenen Fachkreise (Lohnexperten, Softwarehersteller, AMS) einzubeziehen. Politisch zugesagt wurden Nettobeträge, praktische Umsetzungsfragen blieben großteils ungeklärt. Dass Nettozusagen viele Auslegungs- und Umsetzungsschwierigkeiten mit sich bringen, ist jedem Anfänger in der Lohnverrechnung bewusst, in Politikkreisen ist dies aber offenbar noch immer nicht bekannt.

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Rohrbach bei Mattersburg, 30. März 2021 - Die vom Finanzminister am 10. März 2021 bekannt gegebene Idee eines „Kurzarbeitsbonus" ist eigentlich ganz einfach: Betriebe in Kurzarbeit, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind (z.B. Gastronomie und Hotellerie) können im März 2021 eine einmalige finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen. Dies soll im Wege der Lohnverrechnung und der Kurzarbeitsabrechnung mit dem AMS erfolgen. Dabei sollen 175 Euro netto für den Arbeitnehmer und 825 Euro netto für den Betrieb herausspringen. Dieser Kurzarbeitsbonus soll u.a. die finanziellen Belastungen durch den Lockdown und ausfallende Trinkgelder ausgleichen.

Hauruck-Aktion des Gesetzgebers
Das Problem dabei: Die gut gemeinte Idee wurde in einer politischen Hauruck-Aktion verlautbart, ohne die betroffenen Fachkreise (Lohnexperten, Softwarehersteller, AMS) einzubeziehen. Politisch zugesagt wurden Nettobeträge, praktische Umsetzungsfragen blieben großteils ungeklärt. Dass Nettozusagen viele Auslegungs- und Umsetzungsschwierigkeiten mit sich bringen, ist jedem Anfänger in der Lohnverrechnung bewusst, in Politikkreisen ist dies aber offenbar noch immer nicht bekannt.

Sogar eigene Lohnarten müssen gefunden werden
Seit mehreren Wochen sind nun Betriebe, Steuerberater, Personalverrechner und Lohnsoftwarehersteller auf Hochtouren damit beschäftigt, den Kurzarbeitsbonus in der Lohnverrechnung für März 2021 unterzubringen. Mit dem AMS fanden zeitraubende Abklärungen statt, um die Anerkennung der Förderung in der AMS-Abrechnung für März 2021 zu gewährleisten. Da Teilzeitbeschäftigte die Förderung ungekürzt erhalten, ergibt sich in manchen Fällen die groteske Situation, dass Mitarbeiter im März 2021 höhere Bezüge erhalten als vor der Kurzarbeit. Für die Ermittlung der richtigen Sozialversicherungsbeiträge bedarf es eigener Lohnarten, die extra für den März 2021 angelegt werden müssen.

Extremer, kostenverursachender Mehraufwand
„Personalabteilungen, Steuerberater, Wirtschaftskammer, Arbeitnehmervertretungen und Softwarehäuser werden in den letzten Wochen mit tausenden Anfragen überschwemmt, weil der Kurzarbeitsbonus für große Verwirrung und Unsicherheit sorgt", meint Birgit Kronberger, Geschäftsführerin des Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung. Besonders für Lohnsoftwarehäuser ist der Kurzarbeitsbonus fraglos ein extremer Mehraufwand. „Da von den zuständigen Stellen einige offene Rechtsfragen nicht kurzfristig gelöst werden konnten, wird sich das Thema voraussichtlich bis in den April und Mai hineinziehen. In der Lohnverrechnung werden daher wieder Aufrollungen nötig werden, also ein Korrekturlauf bereits abgerechneter Monate", befürchtet Markus Knasmüller, Geschäftsführer vom BMD Systemhaus. Der durch die Unklarheiten beim Kurzarbeitsbonus entstehende Zeit- und Verwaltungsaufwand verursacht der österreichischen Volkswirtschaft und den Behörden Kosten in vermutlich sechs- oder siebenstelliger Höhe.

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Über das Vorlagenportal

Das Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung (www.vorlagenportal.at) ist eine ständig wachsende Datenbank und enthält aktuell bereits 3.000 Vorlagen und Textmuster für alle Bereiche der Personalverrechnung und des Arbeitsrechts. Kurz gesagt: alles, was Personalisten vom Eintritt bis zum Austritt der Mitarbeiter brauchen. Die Datenbank wird laufend erweitert und stets an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung angepasst. Zu jeder Vorlage finden sich auch für Nicht- Juristen leicht verständliche Kurzerläuterungen. Zusätzlich bietet das Vorlagenportal im Abopreis inkludierte Newsletter & Webinare zu den wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht und in der Personalverrechnung an, um schnell und einfach „up-to-date zu bleiben“. Das erklärte Ziel des Vorlagenportals ist es, schwierige Fachinhalte leicht zugänglich zu machen und dadurch jedem Kunden deutlich mehr an Kosten- und Zeitersparnis zu bringen als die Abokosten betragen.