Die vom Finanzminister am 10. März 2021 bekannt gegebene Idee eines „Kurzarbeitsbonus" ist eigentlich ganz einfach: Betriebe in Kurzarbeit, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind (z.B. Gastronomie und Hotellerie) können im März 2021 eine einmalige finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen. Das Problem dabei: Die gut gemeinte Idee wurde in einer politischen Hauruck-Aktion verlautbart, ohne die betroffenen Fachkreise (Lohnexperten, Softwarehersteller, AMS) einzubeziehen. Politisch zugesagt wurden Nettobeträge, praktische Umsetzungsfragen blieben großteils ungeklärt. Dass Nettozusagen viele Auslegungs- und Umsetzungsschwierigkeiten mit sich bringen, ist jedem Anfänger in der Lohnverrechnung bewusst, in Politikkreisen ist dies aber offenbar noch immer nicht bekannt.