Vorlagenportal: „Warum der ORF-Beitrag eine versteckte Erhöhung der Lohnnebenkosten bringt" Rohrbach bei Mattersburg, 10. Mai 2023 - Vor wenigen Tagen ist der Begutachtungsentwurf zum ORF-Beitrags-Gesetz 2024 erschienen. Der ORF-Beitrag soll bekanntlich ab 2024 die bisherige GIS-Gebühr ersetzen. Die Höhe wird sich voraussichtlich auf € 15,30 monatlich pro Haushalt belaufen (zuzüglich eines Zuschlags von circa € 5,00 in einigen Bundesländern). Aus Sicht der Unternehmen ist erfreulich, dass die in manchen Medien kolportierte Einhebung im Wege der Gehalts- und Lohnverrechnung zum Glück nicht kommen wird. Der ORF-Beitrag soll durch eine eigene ORF-Beitrags Service GmbH eingetrieben werden. Das war´s aber schon mit den positiven Nachrichten. Der Rest des Gesetzesentwurfs ist eher kritisch zu beurteilen. So sieht der Entwurf außer der medial bereits bekannten Beitragspflicht im privaten Bereich (also der Entrichtung pro im Inland gelegener Adresse) auch eine Beitragspflicht im betrieblichen Bereich vor. Neben den Haushalten sollen nämlich auch die Unternehmen zur Kasse gebeten werden. Und zwar soll jeder Unternehmer ORF-Beiträge pro Gemeinde zahlen müssen, in der er über eine Betriebsstätte im kommunalsteuerlichen Sinn verfügt. „Ein Handwerksbetrieb, der beispielsweise neben der Hauptniederlassung drei Außenstellen unterhält, hätte demnach vier ORF-Beiträge zu zahlen“, erklärt die Geschäftsführung des Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung, Birgit Kronberger MBA und Mag. Rainer Kraft,  www.vorlagenportal.at. „Übersteigt die Kommunalsteuer-Bemessungsgrundlage des Vorjahres bestimmte Grenzwerte, vervielfacht sich die Anzahl der zu entrichtenden ORF-Beiträge (z.B. sieht die Staffelung ab 1,6 Mio. Euro zwei ORF-Beiträge, ab 3 Mio. Euro sieben ORF-Beiträge, ab 90 Mio. Euro 50 ORF-Beiträge vor). Abhängig von der Vorjahres-Lohnsumme können auf diese Weise bis zu 50 ORF-Beiträge pro Betriebsstätte und maximal 100 ORF-Beiträge insgesamt für das ganze Unternehmen anfallen. Dies wären in Großunternehmen immerhin stolze 18.360 Euro jährlich (€ 15,30 monatlich x 12 x 100), dies noch ohne den in einigen Bundesländern anfallenden Zuschlag.“ Auch wenn es sein mag, dass in dem einen oder anderen Büro oder Frisörbetrieb der Radio läuft und die Räumlichkeiten mit dem Ö3 Mikromann beschallt werden, erscheint das Gesetzesvorhaben beinahe absurd. Die Pflicht zur Entrichtung von womöglich dutzenden ORF-Beiträgen für die unter der hohen Abgabenlast ohnehin ächzenden Unternehmen muss man als fachlich orientierter Mensch nicht unbedingt verstehen. Bemerkenswert ist auch, dass der ORF-Beitrag zwar auf den ersten Blick nichts mit der Lohnverrechnung zu tun hat, letztlich aber durch das Anknüpfen an die Kommunalsteuer-Betriebsstätte eine indirekte Erhöhung der Lohnnebenkosten darstellt. Die weitere Gesetzwerdung bleibt noch abzuwarten. Es ist davon auszugehen, dass einige Punkte des Gesetzesentwurfs noch für ein gehöriges „politisches Gewitter“ sorgen werden.