Kritik: Whistleblower nur bei ausgewählten Regelverstößen geschützt Rohrbach bei Mattersburg, 26. April 2023 – Die Umsetzung vom Hinweisgeberinnenschutzgesetz (HSchG) in Österreich sollte Personen die Möglichkeit geben auf wahrgenommene Missstände in ihrer beruflichen Tätigkeit, aufmerksam zu machen, ohne Vergeltung fürchten zu müssen. Dazu zählt der Schutz der Identität von Whistleblowern und dass Vergeltungsmaßnahmen wie Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, Disziplinarmaßnahmen, oder Kündigungen gegenüber einem Whistleblower rechtsunwirksam sind. Bei Mobbingmaßnahmen wie Einschüchterung, Benachteiligung oder (Ruf)Schädigung hat der Whistleblower zudem Anspruch auf faktische und finanzielle Wiedergutmachung aller Schäden. Zusätzlich kann ein Whistleblower für die Folgen eines berechtigten Hinweises nicht haftbar gemacht werden. Whistleblower nur bei ausgewählten Regelverstößen geschützt „Aber wie bei vielen österreichischen Umsetzungsgesetzen auf Basis von EU-Richtlinien, finden sich allerhand vorprogrammierte Problemstellungen“, erläutert die Geschäftsführung des Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung, Birgit Kronberger MBA und Mag. Rainer Kraft,  www.vorlagenportal.at. „Es ist zu erwarten, dass potenzielle Whistleblower aus Angst vor Repressalien zurückschrecken, ihre Bedenken oder einen Verdacht zu melden. Denn der Gesetzgeber setzte die EU-Richtlinie auf Sparflamme um. Letztlich muss der Whistleblower prüfen, ob der gesetzliche Schutz in seinem Fall vor Repressalien tatsächlich greift“. Wo Whistleblower ungeschützt sind Das Hinweisgeberinnenschutzgesetz beinhaltet keinen Schutz bei Mobbing, Diskriminierung sowie bei Aufdeckung von Straftaten wie Veruntreuung, Betrug, Freiheitsentzug, Menschenhandel oder der Verletzung der sexuellen Integrität „Whistleblower sollten sich dieses eingeschränkten Schutzbereiches bewusst sein, bevor sie sich zu einem Hinweis entschließen. Dies gilt umso mehr, wenn sie die Öffentlichkeit suchen wollen“, erklären Kronberger und Kraft. Das Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung Das Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung (www.vorlagenportal.at) ist eine ständig wachsende Datenbank und enthält aktuell bereits mehr als 2.000 Vorlagen und Textmuster für alle Bereiche der Personalverrechnung und des Arbeitsrechts. Kurz gesagt: alles, was Personalisten vom Eintritt bis zum Austritt der Mitarbeiter brauchen. Die Datenbank wird laufend erweitert und stets an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung angepasst. Zu jeder Vorlage finden sich auch für Nicht-Juristen leicht verständliche Kurzerläuterungen. Zusätzlich bietet das Vorlagenportal im Abopreis inkludierte Newsletter & Webinare zu den wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht und in der Personalverrechnung an, um schnell und einfach up-to-date zu bleiben. Das erklärte Ziel des Vorlagenportals ist es, schwierige Fachinhalte leicht zugänglich zu machen und dadurch jedem Kunden deutlich mehr an Kosten- und Zeitersparnis zu bringen als die Abokosten betragen.