Das Hinweisgeberinnenschutzgesetz (Whistleblower Richtlinie) wurde nun vom Gesetzgeber beschlossen. Unternehmen mit jeweils 50 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen diese gesetzlichen Vorgaben beachten und umsetzen. Wie das funktioniert, was umgesetzt werden muss und vor allem, was bei einem „Missbrauch“ oder „Hinweis“ unbedingt notwendig ist, zeigen die beiden Profis Gabriele Bolek-Fügl, Founder Compliance 2b GmbH und Martina Leitgeb Geschäftsführerin Compliance 2b GmbH.