Linz, 30.03.2023. Mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wurde der Weg zur eigenen E-Ladestation in einem Mehrparteienhaus deutlich vereinfacht – bekannt unter dem Begriff „Right-to-Plug“. Zu beachten sind jedoch technische Vorgaben, die mit einer Ladestation des österreichischen Wallbox-Herstellers KEBA ganz einfach zu erfüllen sind.