Vorlagenportal: Jobräder boomen, schaffen aber für Unternehmen viel Bürokratie Was einfach klingt, aber auch Sorgen bringen kann Rohrbach bei Mattersburg, 27. März 2023 - Jobräder sind im Trend. Immer mehr Betriebe springen auf den Zug auf und bieten ihren Mitarbeitern E-Bikes an. „Dies klingt einfach, ist in der Umsetzung aber oft eine große bürokratische Herausforderung“, erläutert die Geschäftsführung vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung, Birgit Kronberger MBA und Mag. Rainer Kraft. Zunächst ist die Frage zu klären, ob man die E-Fahrräder den Mitarbeitern kostenlos zusätzlich zu den Gehaltsbezügen gewähren möchte („on top“), oder ob die Mitarbeiter an den Kosten beteiligt werden sollen, frei nach dem Motto „Was nichts kostet, ist nichts wert“. Eine Kostenbeteiligung kann entweder in Form des Abzugs einer Nutzungsgebühr vom Nettobezug erfolgen oder mittels so genannter „Bezugsumwandlung“, bei der eine vertragliche Vereinbarung über die Reduktion des Bruttogehalts vereinbart wird. „Die Bezugsumwandlungen beschäftigen Behörden und Betriebe seit vielen Monaten“, sagen Kronberger und Kraft. Denn die Reduktion des Bruttogehalts kann zahlreiche Folgen nach sich ziehen, beispielsweise eine reduzierte Basis etwa für das 13. und 14. Gehalt und für Überstundenentgelte. Gekauft oder geleast? In der Praxis werden die den Mitarbeitern zur Verfügung gestellten E-Bikes meist nicht vom Betrieb gekauft, sondern geleast. Damit ist neben dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer und dem Radhändler i.d.R. eine Leasinggesellschaft als vierter Beteiligter „an Bord“. Oftmals wird das Fahrrad auch versichert, sodass eine Versicherungsgesellschaft mitwirkt. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es für betrieblich angeschaffte E-Bikes Förderungen, die unter der „Schirmherrschaft“ des Klimaministeriums stehen. Vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis und dann? Zu klären ist zu guter Letzt auch die Frage, was mit dem E-Bike geschehen soll, wenn ein Mitarbeiter vorzeitig aus dem Dienstverhältnis ausscheidet. Wenn er das Fahrrad zu einem begünstigten Preis erwerben kann oder gar geschenkt bekommt, stellt dies in der Gehaltsverrechnung im Regelfall einen abgabepflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Hierfür gibt es seit kurzem Vorgaben des Fiskus in den Lohnsteuerrichtlinien. Fazit: Vertragsgestaltung und Abwicklung von Jobrädern bringen – ungeachtet der ökologisch begrüßenswerten Idee – massive Bürokratiehürden mit sich. Die abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen sind derzeit kaum überblickbar. Vieles ist unklar oder strittig. Da oder dort könnte es daher bei späteren Lohnabgabenprüfungen ein böses Erwachen geben. Das Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung Das Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung (www.vorlagenportal.at) ist eine ständig wachsende Datenbank und enthält aktuell bereits mehr als 2.000 Vorlagen und Textmuster für alle Bereiche der Personalverrechnung und des Arbeitsrechts. Kurz gesagt: alles, was Personalisten vom Eintritt bis zum Austritt der Mitarbeiter brauchen. Die Datenbank wird laufend erweitert und stets an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung angepasst. Zu jeder Vorlage finden sich auch für Nicht-Juristen leicht verständliche Kurzerläuterungen. Zusätzlich bietet das Vorlagenportal im Abopreis inkludierte Newsletter & Webinare zu den wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht und in der Personalverrechnung an, um schnell und einfach up-to-date zu bleiben. Das erklärte Ziel des Vorlagenportals ist es, schwierige Fachinhalte leicht zugänglich zu machen und dadurch jedem Kunden deutlich mehr an Kosten- und Zeitersparnis zu bringen als die Abokosten betragen.