mjam veröffentlicht White Paper Key Facts zum Unternehmen sowie den beiden Vertragsverhältnissen der mjam Rider:innen Über mjam mjam ist eine der größten Online-Bestellplattformen für Essen in Österreich. Auf www.mjam.at oder per App können Kund*innen bei mehr als 6.000 Partner-Restaurants und Shops bestellen und liefern lassen. Seit 2021 liefert mjam in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck auch Lebensmittel und Artikel aus dem Supermarkt.   mjam wurde 2008 in Wien gegründet. Seit 2012 ist es Teil des Berliner Unternehmens Delivery Hero SE, das in über 70 Ländern Portale für Online-Essensbestellungen und Lebensmittellieferungen betreibt. Rund 2.500 mjam Kurier*innen stellen über die mjam Plattform Speisen der angesagtesten Restaurants, die keinen eigenen Lieferdienst haben, in Österreich zu.   mjam market ist der virtuelle Supermarkt von mjam. Seit 2021 liefert mjam market in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck Lebensmittel und Artikel aus dem Supermarkt wie Getränke, Haushaltsartikel, Drogerieprodukte, Tierbedarf und mehr ab Bestellung blitzschnell direkt an die Haustür. Die Bestellung erfolgt via App oder auf www.mjam.at. Ausgeliefert wird großteils mit der CO2-neutralen mjam Radflotte.   Facts Rider:innen Österreich: 2.500, davon 93% Freie Dienstnehmer (FD) (Stand September)   mjam bietet seinen Mitarbeiter:innen zwei Arten von Vertragsverhältnissen an: Es gibt den Vertrag des Echten Dienstnehmers (ED) und des Freien Dienstnehmers (FD). Die Mitarbeiter können frei wählen und innerhalb kurzer Zeit das Modell auch wechseln.   Der durchschnittliche Stundenlohn eines Freien Dienstnehmers beträgt 12 EUR plus Trinkgeld. Echte Dienstnehmer:innen verdienen laut Kollektivvertrag.   mjam garantiert jeder Rider:in bzw. jedem Rider zwei Lieferungen pro Stunde, was konkret einen Mindestlohn von 8 EUR bedeutet und eine soziale Absicherung für die Rider:innen darstellt.   Freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer sind nicht nur kranken-, unfall- und pensionsversichert, sondern unterliegen auch der Arbeitslosenversicherung. Ebenso werden für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer der Beitrag zur Betrieblichen Vorsorge (BV-Beitrag), der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IE) sowie die Arbeiterkammerumlage (AK) entrichtet. Das Krankenstandsgeld wird für FD ab dem 4. Tag bezahlt; FD haben keinen Anspruch auf Sonderzahlungen oder gesetzlichen Urlaub.   Pressekontakt presse@mjam.net M: +43 664 8595822