Die verpflichtende Quarantäne für corona-infizierte Personen wird mit Wirkung ab 1. August 2022 abgeschafft. Auch mit positivem Coronatest darf man die eigenen vier Wände verlassen, mit FFP2-Maske sogar den Arbeitsplatz aufsuchen. Die neue Regelung löst viele arbeitsrechtliche Fragen aus. Die Geschäftsführung vom Vorlagenportal, Birgit Kronberger MBA und Mag. Rainer Kraft, klärt den Status quo ab.