Am 4. Mai endet die Begutachtungsfrist für das neue Maklergesetz. Zukünftig soll derjenige die Vermietung bezahlen, der den Makler beauftragt. Grund genug für Bernhard Reikersdorfer, MBA, Managing Director von RE/MAX Austria, die Ungereimtheiten im Gesetzesentwurf darzulegen: „Vor allem für jene Mieter, die eine Entlastung dringend notwendig haben, ist im aktuellen Entwurf zum Bestellerprinzip unterm Strich keine Entlastung erkennbar. Dies bedeutet aber nicht, dass der vorgestellte Entwurf zum Bestellerprinzip gänzlich abzulehnen ist.“ Ein positiver Aspekt des Gesetzesentwurf sei die schriftliche Dokumentation einer Beauftragung des Maklers – „eine Forderung, die RE/MAX Austria schon seit längerer Zeit stellt.“