Wenn Arbeitnehmer wegen Coronainfektionen oder als Kontaktpersonen behördlich in Quarantäne geschickt werden, ist der Arbeitgeber laut Epidemiegesetz zur Weiterzahlung des Entgelts verpflichtet und kann bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde die Rückerstattung beantragen. Es fehlt aber eine österreichweite Abstimmung bei der Umsetzung.