Das versteckte Körberlgeld bei der Quarantäne: Wie sich der Staat durch Bürokratie viel Geld erspart Fehlende österreichweite Abstimmung bei der Umsetzung lässt jedes Bundesland eigenes Süppchen kochen Rohrbach bei Mattersburg, 7. April 2022 - Wenn Arbeitnehmer wegen Coronainfektionen oder als Kontaktpersonen behördlich in Quarantäne geschickt werden, ist der Arbeitgeber laut Epidemiegesetz zur Weiterzahlung des Entgelts verpflichtet und kann bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde die Rückerstattung beantragen. Hoher Zeitaufwand bremst Unternehmen aus „In den ersten 1,5 Jahren der Coronapandemie hatten die Behörden die Rückerstattung des anteiligen auf die Quarantänezeit entfallenden Urlaubs- und Weihnachtsgeldes verweigert. Zu Unrecht, wie der Verwaltungsgerichtshof im Sommer 2021 entschieden hat“, erklärt die Geschäftsführung vom Vorlagenportal Mag. Rainer Kraft und Birgit Kronberger, MBA. „Durch eine eigens beschlossene Gesetzesnovelle können die abgelehnten Sonderzahlungsteile von den Betrieben nun zwar nachträglich eingereicht werden, es fehlt aber eine österreichweite Abstimmung bei der Umsetzung. Jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen. Da der Zeitaufwand für die nachträgliche Einreichung sehr hoch ist, verzichten viele Betriebe darauf. Der Staat spart sich dank der eigenen Bürokratie wieder einmal viel Geld.“