Seit Beginn der Coronakrise rätseln Betriebe und Mitarbeiter über eine zentrale arbeitsrechtliche Frage zur Kurzarbeit: Gilt für Mitarbeiter in Kurzarbeit in Österreich ein besonderer Kündigungsschutz? Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, und die Entscheidung fällt für viele Insider durchaus überraschend aus.