Journalisteneinladung: Belegvernichtung JA oder lieber doch nicht…? Stauraum ist teuer – ein Faktum, das von vielen österreichischen Unternehmen (leider) noch nicht verstanden wurde. Gleichzeitig herrscht bei Buchhalterinnen und Buchhaltern noch viel Unwissenheit und Unsicherheiten darüber, ob sie Belege vernichten dürfen oder doch aufheben müssen.  Anlässlich dieser und noch weiterer wichtiger Fragen, erlauben wir uns, Sie herzlich zur - für Journalisten kostenlosen - Teilnahme am Workshop einzuladen: „Belegvernichtung JA oder lieber doch nicht…?“ 20. November 2019, 09:00 – 13 Uhr BMD Wien Storchengasse 1, 1150 Wien (Um Anmeldung wird gebeten! E-Mail: blum@bmd.at) Auszug aus dem Inhalt Verfahrensrechtliche Grundlagen der digitalen/papierlosen Buchhaltung Was bedeutet Ordnungsmäßigkeit bei digitalen Aufzeichnungen? Welche Auswirkungen hat die BAO in Bezug auf „urschriftgetreu“? Müssen Mails mit elektronischen Rechnungen aufbewahrt werden? Müssen Schnittstellendateien (XML, Hogast, Exceldateien) nach dem Verbuchen aufbewahrt werden? Welche Belege dürfen vernichtet werden? – bzw. welche Unterlagen müssen/sollen original aufbewahrt werden? Was genau bedeutet „revisionssicheres Archiv“ – Voraussetzungen? Können Haftungen für den WT entstehen? Was sind die in der BAO genannten WORM-Festplatten usw.? Kann/darf der Betriebsprüfer den Ausdruck aller digitalen Rechnungen verlangen? Ihre Gesprächspartner: Mag. Herbert Houf (STB+WP+BAO-Profi) Dr. Markus Knasmüller (Sachverständiger & IT-Profi) Mag. Andreas Feckter (langjähriger Betriebsprüfer sowie Spezialist für USt und KÖSt im Fachbereich der GroßBP) Wir freuen uns, Sie begrüßen zu dürfen und verbleiben mit herzlichen Grüßen Dr. Wolfgang Wendy REICHLUNDPARTNER Public Relations Mobil: + 43 664 828 40 76 E-Mail: wolfgang.wendy@reichlundpartner.com