Finanz prüft Kassen nun scharf Steyr, 3. Oktober 2019 - Der beiliegende Gastkommentar wurde von Dr. Markus Knasmüller/Abteilungsleiter für Software-Entwicklung und Geschäftsführer bei BMD-Systemhaus in Steyr vor geraumer Zeit erstellt und im trend gebracht. Da das Thema für Wirtschaftsmedien sicherlich weiterhin von Interesse ist, erlauben wir uns, Ihnen diese Presseinformation zuzusenden. Dr. Markus Knasmüller/BMD Seit April 2017 sind manipulationspflichtige Kassen dank der RKSV eigentlich Pflicht, bereits 2016 wurde eine umfassende Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht eingeführt. Die Finanz wollte mit diesen Maßnahmen ursprünglich jährlich 900 Millionen Euro in das Budget spülen. Da Geld ja bekanntlich kein „Mascherl“ hat und unklar ist, ob die Mehreinnahmen jetzt aus dem Wirtschaftswachstum oder aus der Registrierkassenpflicht kommen, wird wohl nie genau feststehen, wie viel Geld damit tatsächlich reingespült wurde. Aber den Gerüchten aus dem Ministerium nach, ist die Summe doch deutlich geringer. Das wäre auch nicht verwunderlich, denn einerseits war dieses Budgetziel von Anfang an umstritten, da es nie so richtig rechnerisch nachvollziehbar war, andererseits ist zu offensichtlich, dass die Belegerteilungspflicht noch immer nicht so wirklich erfüllt wird. Zu oft hört man noch den Satz „Brauchen Sie einen Beleg?“ und wenn dann nicht gleich mit „Ja“ geantwortet wird, dann war es das auch schon mit der Belegerteilungspflicht. Ob der Umsatz dann versteuert wird, steht in den Sternen. Häufig verwendeter Trick Auch den am häufigsten verwendeten „Trick“ sieht man durchaus oft: Dabei werden alle Daten in die Kasse prinzipiell eingegeben, beim Kassieren wird dann nur eine Zwischenabrechnung ausgedruckt oder am Tablet gezeigt und der endgültige Beleg erst nach erfolgter Bezahlung ausgegeben. Geht der Gast einfach, lässt sich der Vorgang bei vielen Systemen problemlos rückgängig machen und dies würden auch die Manipulationseinrichtungen der RKSV nicht verhindern, denn diese greifen allesamt erst nach erfolgtem Belegdruck inklusive QR-Code (oder Link zu diesem). Dieses Vorgehen zu entdecken gelingt nur durch anonyme Testkäufe oder durch statistische Analysen bei denen der Umsatz – durchaus getrennt nach Warengruppen – mit dem Einkauf verglichen wird. Also intensive Prüfungsvorgänge sind nötig. Nicht immer angenehm Klar, dass die Finanz diese nun durchführt, über 34.000 Kassennachschauen gab es 2018, dieses Jahr werden es noch deutlich mehr werden. Solche Nachschauen durch Behörden sind immer unangenehm, nicht nur für jene 3.000 Unternehmen bei denen sich dabei herausstellte, dass sie die Kassenpflicht nicht erfüllt hatten, sondern wohl auch bei den anderen, weil sie viel Zeit kosten können. Dabei kann es ganz einfach sein: Werden bei Testkäufen durch die Finanzpolizei Belege erteilt, so können diese Belege einfach per Handy-App des BMF von den Organen geprüft werden und schon kann diese Kassennachschau vorbei sein. Nämlich dann, wenn der Beleg bei der Prüfung in Ordnung ist. Mit der Finanz zusammenarbeiten Ist er dies nicht, oder wird gar kein Beleg ausgegeben, so kann dies natürlich langwieriger werden. Es wird weiter geprüft werden und dann ist meist auch das Datenerfassungsprotokoll herauszugeben. Denn, auch wenn der Volksmund oft meint, dass die Kassen nun „online mit der Finanz verbunden sind“ ist dem nicht so. Nur, wenn die Finanz sich vor Ort das sogenannte Datenerfassungsprotokoll (also eine Protokollierung aller Vorgänge an der Kasse) exportieren und dieses prüfen lässt, würden Manipulationen auffallen. Problematisch ist dabei, dass nicht nur echte Manipulationen bei den Prüfungen auffallen, sondern auch der eine oder andere kleine Programmierfehler. Aufgrund von Angaben aus dem Finanzministerium konnte bei den Prüfungen der Datenerfassungsprotokolle bei fast jedem zweiten Unternehmen ein Problem festgestellt werden. Hier sind die Kassenhersteller gefordert, klar Stellung zu nehmen, ob es sich um einen Programmfehler oder doch um eine mögliche Manipulation handelt. Ich persönlich habe derzeit immer wieder mit einer Vielzahl von Herstellern Kontakt, die derartige Probleme bewusst dokumentieren möchten, um sie der Finanz zu erklären. Dies ist oft nicht einfach, aber natürlich notwendig und auch gerechtfertigt. Aus meiner Erfahrung als Gerichtssachverständiger heraus waren die mir bisher von den Herstellern vorgelegten Probleme tatsächlich Programmfehler, die erklärbar waren. Dies soll natürlich nicht bedeuten, dass nicht doch Manipulationen vorkommen, denn diese würden hier wohl kaum vorgelegt werden. Nicht erklärbare Fehler im Datenerfassungsprotokoll würden wohl jedenfalls Zuschätzungen, wenn nicht überhaupt Strafverfahren zur Folge haben. Damit dies nicht erst bei der Prüfung durch die Finanz auffällt, wird empfohlen die Datenerfassungsprotokolle selbst regelmäßig zu prüfen (es gibt entsprechende Prüfprogramme, z. B. von BMD) und etwaige Fehler aktiv zu dokumentieren.