Nicht erst seit der Novellierung des Fachgutachtens KFS BW1 in 2014 sind die Anforderungen an Gutachter im Bereich der Unternehmensbewertungen deutlich gestiegen. Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) folgt internationalen Standards und sieht im Rahmen der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte vor, dass zentrale Bewertungsparameter wie z. B. die Kapitalkosten aus Kapitalmarktdaten abgeleitet werden müssen.