Journalisteneinladung zu „Belegvernichtung JA oder lieber doch nicht...?" Darf ich die Vernichtung der Belege empfehlen? Wie sieht es dabei mit der Haftung aus? Welche IT-Voraussetzungen gibt es?  Viele Fragen – viele spannende Antworten von drei Profis. Aus diesem Anlass erlauben wir uns, Sie herzlich zum, für Journalisten kostenlosen, Seminar einzuladen: „Belegvernichtung JA oder lieber doch nicht...?“ 18. Oktober 2018, 09:00 – 13:00 Uhr Hotel Renaissance Wien Linke Wienzeile, Ullmannstraße 71, 1150 Wien (Bitte um Anmeldung bis 15. Oktober, 12 Uhr, Frau Angelika Blum) E-Mail: blum@bmd.at Die Vortragenden Mag. Herbert Houf (STB+WP+BAO Profi) Dr. Markus Knasmüller (Sachverständiger & IT Profi) Mag. Andreas Feckter (langjähriger Betriebsprüfer sowie Spezialist für USt und KÖSt im Fachbereich der GroßBP) Die Themen Verfahrensrechtliche Grundlagen der digitalen/papierlosen Buchhaltung Was bedeutet Ordnungsmäßigkeit bei digitalen Aufzeichnungen? Welche Auswirkungen hat die BAO in Bezug auf „urschriftgetreu“? Müssen Mails mit elektronischen Rechnungen aufbewahrt werden? Müssen Schnittstellendateien (XML, Hogast, Exceldateien) nach dem Verbuchen aufbewahrt werden? Welche Belege dürfen vernichtet werden? – bzw. welche Unterlagen müssen/sollen original aufbewahrt werden? Was genau bedeutet „revisionssicheres Archiv“ – Voraussetzungen? Können Haftungen für den WT entstehen? Was sind die in der BAO genannten WORM Festplatten usw.? Kann/darf der Betriebsprüfer den Ausdruck aller digitalen Rechnungen verlangen? Mit herzlichen Grüßen im Namen von BMD Wolfgang Wendy Rückfragehinweis für Medien Dr.Wolfgang Wendy REICHLUNDPARTNER Public Relations Mobil: + 43 664 828 40 76 E-Mail: wolfgang.wendy@reichlundpartner.com