Genetische Untersuchungen von Embryonen auf korrekten Chromosomensatz auch in Österreich gesetzeskonform! KinderWunschKlinik etabliert neue, revolutionäre Untersuchungstechnik Aktuelle Situation in Österreich In Österreich ist die PID gesetzlich nicht erlaubt. Da die Technik sich in diesem Bereich international rasend schnell weiterentwickelt, nutzen Ärzte der KinderWunschKlinik ab sofort eine neue Untersuchungsmethode: das so genannte PGS (Preimplantation Genetic Screening). Dabei handelt es sich um eine von namhaften Fachleuten diskutierte Gesetzesinterpretation, durch welche das Risiko für Fehlgeburten oder genetische Erkrankungen bei Frauen ab 35 Jahren minimiert werden kann. In Österreich besteht derzeit gesetzlich die prekäre Situation, dass PräNATALdiagnostik (also Diagnostik in der Schwangerschaft – „Schwangerschaft auf Probe“ mit nachfolgendem Abbruch) in nahezu unbeschränktem Ausmaß erlaubt ist und die Tötung eines betroffenen Kindes im Mutterleib bei Nachweis einer schweren Störung bis zum Zeitpunkt der Geburt straffrei gestellt ist. Im Gegensatz dazu ist die PräIMPLANTATIONSdiagnostik in nahezu vollständigem Ausmaß verboten. Es darf der Embryo weder bei bereits von schweren Erbleiden betroffenen Familien auf das Vorliegen der Krankheit untersucht werden, noch darf der Chromosomensatz im IVF-Schälchen auf Vollständigkeit überprüft werden. Dadurch könnte z.B. Frauen über 35 Jahren einerseits den Eintritt der oft seit langem gewünschten Schwangerschaft erleichtert und ihnen andererseits auch die Gewissensentscheidung, ein möglicherweise betroffenes Kind abzutreiben, genommen werden.