Rohrbach bei Mattersburg, 3.4.2024. Seit 28. März 2024 müssen Dienstverträge für neu beginnende Mitarbeiter einige zusätzliche Daten beinhalten. So verlangt es eine Gesetzesnovelle, die auf einer EU-Richtlinie beruht. Die damit verbundene Bürokratie für die Unternehmen wird, wie es scheint, in der Praxis teilweise unterschätzt.  Rainer Kraft und Birgit Kronberger vom Vorlagenportal klären auf.