Wenn Steuerberater bisher für ihre Mandanten die Bankauszugsdaten einlesen wollen, dann brauchen sie (vor allem einen lesenden) Zugang zu deren Bankkonten. Das war bisher durch einen zusätzlichen Verfüger im Telebanking oder einen aufwendig einzurichtenden sogenannten EBICS-Bankzugang möglich. Eine EU-Richtlinie (genannt PSD2) ermöglicht jetzt, ergänzend zum Telebanking, auch einen einfachen, aber dennoch sicheren Zugriff für Steuerberater und Mandant zum Abholen von Bankauszügen oder auch zum gemeinsamen Bearbeiten des Zahlungsverkehrs. Das spart dem Mandanten und Steuerberater viel Papierkram (Ausstellen einer Einsichtsberechtigung) und dem Buchhalter aufwendiges Dateihandling, mit Bankdateien, die in bestimmten Verzeichnissen liegen, beim Verbuchen.