Einladung für Journalistinnen und Journalisten zum kostenfreien Seminar „Whistleblower-Richtlinie“ Don’t kill the messenger – so könnte man das Ziel der europäischen Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (kurz: Whistleblowing-Richtline) überspitzt zusammenfassen. Die Meldung und Aufdeckung von Verstößen gegen das Unionsrecht wird durch die verpflichtende Einrichtung von Hinweisgeberkanälen in Unternehmen erleichtert, die meldenden Personen werden wirksam vor Repressalien geschützt. Doch wer beim Stichwort „Whistleblowing“ nur an aufsehenerregende Namen wie Edward Snowden oder Panama Papers denkt, unterschätzt die Praxisrelevanz des Themas. Die Richtlinie erfasst alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten. BMD, als führender österreichischer Entwickler betriebswirtschaftlicher Software, ladet daher Journalistinnen und Journalisten ein zum kostenfreien Seminar „Whistleblower-Richtlinie – Was bedeutet sie für Unternehmen?“ Donnerstag, 14. Oktober / 10:00 bis 12:00 Uhr BMD Systemhaus Wien Storchengasse 1, 1150 Wien (2 Minuten von U-Bahnstation Längenfeldgasse) Aufgrund von Covid-19 ist die Teilnehmeranzahl auf 15 Personen reglementiert Anmeldung bitte bei melanie.remes@reichlundpartner.com Danke, dass Sie Ihren 3 G Nachweis mitbringen! Gerne laden wir Sie zu einem Mittagessen in unserer BMD Akademie ab 12 Uhr ein. DIE INHALTE Anwendungsbereich der Whistleblower-Richtlinie •    Welche Ziele verfolgt die Richtlinie? •    Welche Verstöße fallen unter die Richtlinie? •    Wer ist betroffen? Nationale Umsetzung der Richtlinie •    Aktuelle Informationen zur Umsetzung durch den österreichischen Gesetzgeber •    Welche Abweichungen von der Richtlinie sind möglich oder geplant? Konkreter Handlungsbedarf für Unternehmen •    Bis wann haben Unternehmen Zeit, Maßnahmen zu setzen? •    Welche konkreten Maßnahmen sind zu setzen? •    Was droht bei verspäteter oder unzureichender Umsetzung? Verschiedene Arten von Meldekanälen •    Welche Arten von Meldekanälen kennt die Richtlinie und worin unterscheiden sie sich? •    Welche Meldekanäle muss das Unternehmen umsetzen? •    Welchen Anforderungen müssen die Meldekanäle entsprechen? Umgang mit Meldungen •    Wie muss ein Unternehmen auf Meldungen reagieren? Welche Folgemaßnahmen sind erforderlich und sinnvoll? Schutzmaßnahmen für Whistleblower •    Wie schützt die Richtlinie Hinweisgeber? •    Welche Schutzmaßnahmen sind im Unternehmen umzusetzen? Praxistipps für die Umsetzung der Richtlinie •    Individuelle Lösungsvorschläge für verschiedene Unternehmen •    Interne oder externe Lösung – Was macht Sinn? Berührungspunkte mit weiteren Rechtsgebieten •    Was ist aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten? •    Wie wirkt sich das Thema Whistleblowing auf Geschäftsgeheimnisse aus? DER VORTRAGENDE Mag. David Fuchs, Bruckmüller RechtsanwaltsgmbH Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und verbleiben mit herzlichen Grüßen Wolfgang Wendy