Seit Donnerstag, den 22. Juli 2021 gelten verschärfte Regelungen für die Nachtgastronomie. Nur noch Gäste mit vollem Impfschutz oder PCR-Test haben Zutritt in Tanzlokale, Clubs und Diskotheken. Gleichzeitig haben Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger schärfere 3G-Kontrollen (z.B. auch durch die Polizei) für die gesamte Gastronomie angekündigt. Gastwirte und deren Mitarbeiter sollten daher noch mehr als bisher auf die strikte Einhaltung der 3G-Regel achten, die Nichtbeachtung kann ansonsten zu einem teuren „Spaß“ werden. Dies wirft auch arbeitsrechtliche Fragen auf: Wer muss im Fall der Fälle letzten Endes die Strafen zahlen? Was droht einem Kellner, der Gäste ohne Prüfung des 3G-Nachweises einlässt und bedient?