Gastkommentar: Steuerfreie Corona-Prämien für alle – oder doch nicht? Von Birgit Kronberger und Rainer Kraft, Geschäftsführung Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung Rohrbach bei Mattersburg, 8. Juni 2020 – Von Birgit Kronberger und Rainer Kraft, Geschäftsführung Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung Im Rahmen des dritten gesetzlichen COVID-Maßnahmenpakets wurde im Einkommensteuergesetz und im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ausdrücklich verankert, dass Zulagen und Bonuszahlungen an Mitarbeiter, die vom Arbeitgeber aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, bis zu € 3.000 von der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeitragspflicht befreit sind. Für die Abgabenbefreiung ist somit Voraussetzung, dass die Prämie zusätzlich zur bisher gebührenden Entlohnung gewährt wird. Es wäre daher als unzulässige Umgehung anzusehen, wenn einem Mitarbeiter eine ohnehin schon bisher zustehende laufende oder jährliche Prämie plötzlich unter dem Titel „Corona-Prämie“ ausbezahlt würde. Wer aller ist Systemerhalter? Umstritten ist der konkrete Adressatenkreis der Steuerbegünstigung. Der Gesetzeswortlaut ist sehr neutral gehalten und sieht keine Einschränkung auf bestimmte Berufszweige vor („Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden“). Die parlamentarischen Erläuterungen (Begründung zum Initiativantrag) sprechen hingegen ausdrücklich von „Mitarbeitern in Bereichen, die das System aufrechterhalten“. Diverse Äußerungen politischer Verantwortungsträger zeigen, dass dabei an Berufsangehörige gedacht war, die in der Corona-Krise als „Systemerhalter“ an vorderster Front stehen, wie insbesondere Kassakräfte in Supermärkten und Drogerien, Apothekenangestellte, Pflegekräfte, Ärzte in Krankenhäusern, Straßenbahn- und Busfahrer etc. Sofort drängt sich aber die Frage auf, wie es um Mitarbeiter in anderen beruflichen Bereichen steht, deren Tätigkeit trotz der Ausgangsbeschränkungen hinter den Kulissen „weiterläuft“ und die für das Funktionieren des täglichen Lebens erforderlich sind? Man denke dabei etwa an die vielen tausenden Personalverrechner, die sich – teils am betrieblichen Arbeitsplatz, teils im Homeoffice – mit den administrativ aufwändigen Regelungen der in vielen Unternehmen eingeführten Kurzarbeit herumschlagen müssen, und ohne deren Einsatz keine Gehälter und Löhne für über 3,5 Millionen Arbeitnehmer abgerechnet werden könnten. Klarer Auslegungsgrundsatz Das von politischen Vertretern geäußerte enge Verständnis würde zweifellos zu unabsehbaren Abgrenzungsproblemen führen. Aus diesem Grund ist u.E. dem sehr weit gesteckten Wortlaut der Gesetzesbestimmung zu folgen. Dafür spricht auch, dass ein juristisch allgemein anerkannter Auslegungsgrundsatz darin besteht, dem Wortlaut einer Gesetzesregelung den Vorrang einzuräumen, während die parlamentarischen Erläuterungen als bloße Auslegungshilfe bei unklarem Wortlaut heranzuziehen sind. Dies bedeutet konsequenterweise, dass Prämien, die aufgrund der Coronakrise gewährt werden (schriftliche Vereinbarung empfehlenswert!), ohne Rücksicht auf die Berufsgruppe bis zu € 3.000 steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet werden können. Ein Blick in die mögliche Zukunft „Zeiten der Krise dürfen nicht Zeiten der Bürokratie sein. Wir entlasten die Menschen in unserem Bereich und schaffen durch Kulanz und Ausnahmen mehr finanziellen Spielraum“, meinte Finanzminister Gernot Blümel vor einigen Tagen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Worte auch nach überstandener Krise noch gelten, falls in einigen Jahren bei der Lohnabgabenprüfung für 2020 die Steuerfreiheit von COVID-19-Prämien zur Diskussion steht. Über das Vorlagenportal Ziel vom Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung (VP) ist es, sehr rasch kompetente Informationen bei Arbeitsrecht und/oder Personalverrechnung bereitzustellen. Darüber hinaus bietet das VP kompakte Webinare und einen regelmäßigen Fachnewsletter. Besonderer Wert wird auf die extreme Aktualität gelegt. Gerne stellt das Vorlagenportal auch Journalisten sein Know-how zur Verfügung! Aktuelle Themen finden Sie auf https://www.vorlagenportal.at/top-news