BMD vereinfacht den Antrag für den Härtefallfonds II „Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmer und EPUs ist gut gemeint, aber leider zu kompliziert gestaltet“ Steyr, 28. April 2020 – Eine Überlastung der Kleinstunternehmer und EPUs beim Ausfüllen der Unterlagen für den „Härtefallfonds | Phase 2– Sicherheitsnetz für Unternehmer der Bundesregierung“, ortet Roland Berank, Leiter der BMD Akademie. „Grund genug, dass nun mittels BMD die Bemessungsgrundlagen für die Förderung easygoing ermittelt werden können. Die Programmierung für dieses komplexe Thema erfolgte innerhalb von nur vier Tagen. Profitieren werden so Steuerberater, die BMD verwenden und somit rasch ihre Klienten unterstützen können.“ Herausforderung Zahlenmirakel „Der erste Knackpunkt ist die ,gebrochene‘ Periode, denn in der Buchhaltung finden sich immer nur (umsatzsteuermäßig) eindeutige Perioden. Insgesamt sind vom Unternehmen drei Betrachtungszeiträume einzugeben, für die jeweils ein gesondertes Ansuchen einzubringen ist, nämlich der Betrachtungszeitraum 1: 16.3.2020 bis 15.4.2020 Betrachtungszeitraum 2: 16.4.2020 bis 15.5.2020 Betrachtungszeitraum 3: 16.5.2020 bis 15.6.2020 Darüber hinaus benötigt das Unternehmen den sogenannten Durchschnittssteuersatz, der im Steuerbescheid aber nicht ausgewiesen ist und errechnet werden muss. Zudem werden zwei Kennzahlen aus der Beilage zur Einkommensteuererklärung (Kennzahl 9040 und 9050 aus der E1a) benötigt. „Erst wenn diese Punkte alle recherchiert wurden, geht es ans Rechnen – siehe Beispiel unten“, erläutert Beranek. „Das Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmer und EPUs ist gut gemeint, aber leider kompliziert gestaltet.“ Ein Beispiel aus der Praxis (Quelle: WKO Homepage) A betreibt als Einnahmen-Ausgaben-Rechner (USt-Nettosystem) einen Gewerbebetrieb. Im Zeitraum von 16.3.2020 bis 15.4.2020 hat er einen dramatischen Umsatzeinbruch erlitten: Der Umsatz (ermittelt aus den Waren- und/oder Leistungserlösen, die in der Kennzahl 9040 der Beilage E 1a zu erfassen sind) beträgt für diesen Zeitraum nur 1.800 Euro. Im Einkommensteuerbescheid für das letzte rechtskräftig veranlagte Jahr sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb von 25.000 Euro und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von 5.000 Euro ausgewiesen. Die auf das Einkommen entfallende Einkommensteuer beträgt 5.930 Euro, daraus ergibt sich ein Durchschnittssteuersatz von 20 %. Das Nettoeinkommen des Vergleichszeitraumes beträgt: 25.000 - 5.000 Euro (Steuer auf diese Einkünfte) = 20.000 Euro Das monatliche Nettoeinkommen des Vergleichszeitraumes (volles Wirtschaftsjahr) beträgt: 1.666,67 Euro (20.000 / 12) Die Umsatzrentabilität ist wie folgt zu ermitteln: Der Umsatz (abgeleitet aus den Kennzahlen 9040 und 9050 aus der Beilage E 1a) beträgt im Jahr 2018 80.000 Euro. Daraus ergibt sich eine Umsatzrentabilität von 25 % (20.000 / 80.000 x 100). Das Nettoeinkommen des Betrachtungszeitraumes beträgt: 450 Euro (1.800 x 25 %) Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt 1.216,67 Euro (1.666.67 – 450).